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Brunnenhauswiederaufbau
Im Mai 1956 ist das Brunnenhaus in der
Mitte der Siedlung Herrnhaag bei Büdingen eingestürzt.
Der Verein der Freunde des Herrnhaag e.V. als Eigentümer
bestrebt den Wiederaufbau des Gebäudes möglichst
zum 50. Jahrestag im Jahr 2006 und beantragt derzeit die denkmalschutzrechtliche
Genehmigung
Begründung:
Das Brunnenhaus bildet den Mittelpunkt der Siedlung Herrnhaag
und muss insofern nicht als einzelnes Bauwerk, sondern als
im wahrsten Sinne zentraler Bestandteil der Gesamtanlage betrachtet
werden. Daher geht es bei dem geplanten Vorhaben weniger um
die Rekonstruktion eines einzelnen Bauwerks, sondern vielmehr
um die Restaurierung der Gesamtanlage.
Das Brunnenhaus war der Anlass für die Denkmalpflege,
zu Beginn der fünfziger Jahre nach Partnern für
den Schutz der Siedlung zu suchen und somit auch der Grund
für die Gründung des Vereins der Freunde des Herrnhaag
e.V., der sich seitdem um den Erhalt der alten Substanz bemüht.
Dem neuen Gebäude soll nicht eine neue Nutzung zugedacht
werden, sondern der Mittelpunkt des Ortes ist schon jetzt
Treffpunkt bei Führungen, Ort der Begegnung bei Andachten
und verbindendes Element zwischen den noch erhaltenen Herrnhaager
Häusern, auch wenn er derzeit nur aus dem Brunnen selbst
besteht.
Zum Wiederaufbau:
Durch die aktuellen Befunde, vorhandenen Pläne, Fotografien,
und sonstiges Archivmaterial ist die ehemalige Konstruktion
nachvollziehbar und damit reproduzierbar. Durch die noch erhaltenen
Bauteile Grund (der Brunnen selbst), Fundament (die erhaltene
Grundmauer) Funktion (die von den „Inspirierten“
um 1870 erneuerte Welle mit Zahnrad) und Spitze (metallene
Spitze mit Kugel und Stern) sind die wesentlichen Bestandteile
des Gebäudes sogar noch vorhanden. Das Brunnenhaus stand
in einem Umfeld, dass ebenfalls noch deutlich erkennbar ist:
um das Gebäude herum ein gepflastertes Achteck, das den
Mittelpunkt eines Wegekreuzes auf dem quadratischen Platz
bildet.
Nach Erteilung einer Denkmalschutzrechtlichen Genehmigung
sollen die vorhanden Unterlagen zu einem Voruntersuchungsbericht
zusammengestellt und ausgewertet werden, so dass der Wiederaufbau
in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde und in Anlehnung
an die Befunde ausgeführt werden kann.
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